Wieder keine Gewinnausschüttung
Wie mehrfach berichtet, hatten die Mitglieder des Gemeinderats damals mehrheitlich gegen das Windradprojekt entschieden. BEGG-Vorsitzender Wolfsecker und Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Barth sprachen in der jüngsten Sitzung der Genossenschaft erneut über diese Entscheidung. Beide mussten nun eingestehen, dass die Genossenschaft 2016 beim Scheitern des Windkraftprojekts bei Birken auf Projektkosten in Höhe von rund 60.000 Euro "sitzengeblieben" sei. Dies ist auch der Grund, warum eine Gewinnausschüttung erneut nicht möglich ist. Den erwirtschafteten Jahresüberschuss von rund 12.000 Euro muss die BEGG dazu verwenden, den Schuldenstand zu senken.
Die Gutachten von damals sind wohl noch gültig
Wolfsecker erinnerte an die damalige Abstimmung im Gemeinderat zum weiteren Ausbau einer Windkraftanlage, die "mit ein oder zwei Stimmen verloren ging". Daher sei die BEGG kein zweites Mal mehr gewillt, in Vorleistung zu gehen und nochmals Schulden anzuhäufen. Andererseits bekannte er, dass für den damals geplanten Standort Birken die entsprechenden Gutachten und Windkraftmessungen noch Gültigkeit haben könnten.
Barth und Wolfsecker sagten dies zur Frage, die ein Besucher am Ende der Hauptversammlung stellte. Die Frage lautete: "Sollte die Klimakrise nicht ein Umdenken erfordern?" Der Fragesteller fand bei Franz Wolfsecker, der bekanntlich für die CSU im Gemeinderat sitzt, offene Ohren. Schon in seinem Vorstandsbericht hatte er mehrmals betont, dass die BEGG dem Bau einer Windenergieanlage im Gemeindebereich nach wie vor positiv gegenüberstehe.
In seinem Rechenschaftsbericht zählte Wolfsecker die Erträge der beiden genossenschaftseigenen Photovoltaikanlagen auf dem Netto-Gebäude in Geisenhausen und auf der Karl-Heiß-Schule in Landshut auf. Etwas höher als im Vorjahr seien sie gelegen, denn 2020 bezeichnete Wolfsecker als "gutes Sonnenjahr". Die dritte Anlage der BEGG ist eine Beteiligung an der Windenergieanlage Berching in der Oberpfalz. Dort sei im Gegensatz der Ertrag etwas geringer ausgefallen. Als Begründung erläuterte Wolfsecker, ein gutes Sonnenjahr sei meist auch ein weniger gutes Jahr bei der Windenergie.
Photovoltaik: Investor bietet Beteiligung an
Wolfsecker bedauerte, dass die bayerische 10H-Regelung den Bau einer Windenergieanlage in Geisenhausen erschwere. Zugleich erklärte er, trotz aller Klimabekenntnisse der Staatsregierung wolle die CSU an dieser Situation festhalten. Der von der Marktgemeinde beauftragte "Windkümmerer" sei zwar unterwegs, um die eventuellen Möglichkeiten für den Bau eines Windrads abzuklopfen. Man müsse vermutlich aber die Bundestagswahl am 26. September abwarten und sehen, ob sich bei der Staatsregierung in der Einstellung zur Windkraft etwas verändere.
Mehrere Genossenschaftsmitglieder wollten wissen, ob die BEGG Dach- oder Freiflächen für weitere Photovoltaikanlagen erwerben oder mieten könne. Wolfsecker erklärte dazu, es habe keine Angebote gegeben, aber: "Wir haben es probiert." Ein Investor sei im Gegensatz dazu mit einer Freiflächenanlage im Gemeindegebiet erfolgreich und werde diese errichten. Man habe der BEGG eine Beteiligung angeboten, müsse aber erst noch die Bedingungen abwarten, um einen Einstieg der Genossenschaft kalkulieren zu können. Öffentliche Gebäude seien dagegen für Photovoltaikanlagen in Geisenhausen nicht verfügbar. Wenn die BEGG nämlich Interesse daran zeige, so erläuterte es Wolfsecker, erkenne man im Gemeinderat, "dann ist daran etwas zu verdienen." Somit baue die Marktgemeinde auf eigene Faust.